Torprüfungen nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7
Tore unterliegen sicherheitstechnischen Vorschriften. Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 für den Betrieb von Toren und Türen schreibt eine jährliche Prüfung von einem sachkundigem Unternehmen vor. Aus diesem Grund ist die Torprüfung unerlässlich.
Tore sollten einmal im Jahr auf einwandfreien betriebssicheren Zustand und die richtige Funktion geprüft werden. Als fachkundiges Unternehmen für Toranlagen übernehmen wir diese Torprüfung für Sie.
Wir führen die Prüfung von Toren nach den aktuellen Richtlinien durch. Sorgen Sie durch die Beauftragung der Torwartung für eine hohe Betriebssicherheit und eine längere Lebensdauer Ihrer Tore.
Tor-Wartung
Obwohl die Arbeitsstättenrichtlinie eine Torwartung selbst nicht vorschreibt, empfehlen wir diese unseren Kunden.
Eine Einzelprüfung ohne Torwartung ergibt wenig Sinn. Nur durch eine regelmäßige Torwartung erhöht sich die Lebensdauer und Betriebssicherheit der Tore und ist die Grundlage für eine bestandene Torprüfung. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Betriebs-und Produktionsablauf in den Unternehmen unserer Kunden.
Aus diesem Grund bieten wir die Wartung und Prüfung in einem Paket an.